Prävention und Aufarbeitung

Institutionelles Schutzkonzept
Abtei vom Heiligen Kreuz Herstelle

1. Präambel
In unserer Abtei leben 21 Benediktinerinnen im Alter von 45 – 96 Jahren. Die Gäste und Besucher, die unser Kloster aufsuchen, sind immer zu unseren Gottesdiensten in die Klosterkirche eingeladen.
Der Abtei ist ein Klosterladen angegliedert und ein Gästehaus, das von vielen Menschen im Laufe des Jahres aufgesucht wird – als Einzelgäste, als Teilnehmende an unserem Kursangebot oder mit einer Gruppe. Darüber hinaus stehen wir für seelsorgliche Gespräche und Besuche zur Verfügung.

In unserer Gemeinschaft gibt es verschiedene Abhängigkeitsverhältnisse, die
für dieses Schutzkonzept relevant sind:
1. Kinder und Jugendliche: minderjährige Gäste (begleitet oder unbegleitet), Kinder- und Jugendgruppen

2. informelle Kontakte: Nachbarschaft, Verwandte sowie Personen, die Bildungsangeboten oder sonstigen Einladungen folgen
a) Personen in Seelsorgegesprächen, auch psychisch labile und schutz- bzw. hilfsbedürftige Menschen,
b) psychisch labile und schutz- bzw. hilfsbedürftige Gäste

3. innerhalb der Gemeinschaft: insbesondere Schwestern im Noviziat (zur Zeit nicht besetzt) und zu pflegende kranke und alte Schwestern

Im Folgenden werden diese Menschen „Schutzbefohlene“ genannt. Alle Personen, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, werden als „Betreuer*innen“ bezeichnet.
Uns ist es ein besonderes Anliegen, dass Schutzbefohlene gerne bei uns sind,
sich angenommen, wertgeschätzt, wohl und sicher fühlen. Ebenso möchten wir, dass die Eltern ihre Kinder bei uns gut aufgehoben wissen. Wir wollen als Klostergemeinschaft ein Teil der Kirche sein, die sich bemüht, mit der pastoralen Arbeit die Liebe Gottes zur Welt und seinen Geschöpfen sichtbar zu machen. Damit tragen wir Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Menschen und suchen sie – soweit es in unseren Möglichkeiten liegt – vor sexuellen Übergriffen, vor einer sexualisierten Atmosphäre, geschlechtsspezifischen Diskriminierungen und vor Machtmissbrauch in geistlichen Zusammenhängen zu schützen.
Des Weiteren wollen wir dazu beitragen, auch psychische und physische
Grenzverletzungen zu vermeiden.
Der in diesem Schutzkonzept vorgestellte Verhaltenskodex ist verbindlich für
uns Schwestern und für alle, die in unserem Namen und Auftrag mit Schutzbefohlenen arbeiten, sei es als hauptamtliche*r Mitarbeiter*in, sei es neben- oder ehrenamtlich. Gruppen, die in eigener Trägerschaft unsere Räumlichkeiten nutzen, haben die Verantwortung dafür, dass die Anliegen dieses Schutzkonzepts umgesetzt werden.
Wir möchten uns Schwestern und allen, die in unserem Namen und Auftrag
mit Schutzbefohlenen umgehen, arbeiten mit diesem Schutzkonzept einen sicheren
Handlungsrahmen geben.

2. Risikoanalyse
Um ein solches Konzept möglichst „passgenau“ erstellen zu können, haben wir für alle Verantwortlichen in der Gäste- und Kursarbeit sowie für eine repräsentative Auswahl an Kursteilnehmenden und Einzelgästen Fragebögen erstellt.
Die Ergebnisse der Befragungen bilden die Basis dieses institutionellen Schutzkonzepts.

3. Persönliche Eignung
In unserem Kloster werden nur diejenigen Personen mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Schutzbefohlenen betraut, die neben der fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen. Personen, die wegen strafbarer sexualbezogener Handlungen nach dem Strafgesetzbuch oder dem kirchlichen Recht verurteilt worden sind, dürfen nicht eingesetzt werden.
Näheres regelt die Rahmenordnung „Prävention gegen sexualisierte Gewalt
an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich
der Deutschen Ordensobernkonferenz“ vom 4. September 2020.

4. Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis, Selbstauskunftserklärung und Unterzeichnung des Verhaltenskodex‘
4.1 Benediktinerinnen
Dem Noviziatskonzept entsprechend verlangt das Kloster von allen Kandidatinnen ein „Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis“. Einmalig wird eine Selbstauskunftserklärung nach Anlage 2 dieses Schutzkonzeptes vorgelegt.
Der Verhaltenskodex (Anlage 3) ist mit Unterschrift verbindlich anzuerkennen.

4.2 Gäste
Von allen Gästen, die sich bei uns mehr als drei Monate aufhalten, wird eine
Selbstauskunftserklärung nach Anlage 2 dieses Schutzkonzeptes vorgelegt.
Der Verhaltenskodex (Anlage 3) ist mit Unterschrift verbindlich anzuerkennen.

4.3 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen
Grundsätzlich müssen alle hauptamtlichen Mitarbeiter*innen den Verhaltenskodex (Anlage 3) mit ihrer Unterschrift verbindlich anerkennen.

4.4 Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen
Grundsätzlich müssen alle Ehrenamtlichen, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, die Kinder- oder Jugendgruppen betreuen oder leiten bzw. in einem ähnlich intensiven Kontakt mit ihnen sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Einmalig wird eine Selbstauskunftserklärung nach Anlage 1 dieses Schutzkonzeptes vorgelegt. Das „Erweiterte Polizeiliche Führungszeugnis“ ist mit einer Bestätigung des Klosters kostenfrei.
Der Verhaltenskodex (Anlage 3) ist mit Unterschrift verbindlich anzuerkennen.
Ehrenamtliche nehmen an einer Präventionsschulung teil.

5. Verhaltenskodex
Der hier vorliegende Verhaltenskodex hat zum Ziel, die uns anvertrauten Schutzbefohlenen zu schützen und enthält deswegen für alle Schwestern sowie für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, verbindliche Verhaltensregeln. Da in diesem Kodex nicht jeder Einzelfall geregelt werden kann, geht es darum, diese Regeln situationsabhängig und verantwortungsvoll anzuwenden.

5.1 Gestaltung von Nähe und Distanz
Im Kontakt mit Schutzbefohlenen bin ich mir meiner besonderen Rolle als Vorbild, als Vertrauensperson und meiner Autoritätsstellung bewusst. Ich missbrauche dieses Machtverhältnis nicht und verpflichte mich dazu, meine Machtposition nicht auszunutzen. Das gilt auch insbesondere für das Eingehen von in diesem Kontext inadäquaten freundschaftlichen und sexuellen Beziehungen.
Spiele, Methoden, Übungen, Aktionen werden von mir so gestaltet, dass die Teilnehmenden nicht unter Druck gesetzt werden oder ihnen Angst gemacht wird. Individuelle Grenzen nehme ich ernst, respektiere sie und werde sie nicht abfällig kommentieren.
Einzelgespräche finden nach Möglichkeit in den dafür vorgesehenen Gesprächsräumen statt. Diese sind jederzeit von außen zugänglich.

5.2 Sprache und Wortwahl
Ich passe meine Sprache und Wortwahl meiner Rolle an. In keiner Form des Miteinanders verwende ich sexualisierte Sprache. Ebenso dulde ich keine abfälligen Bemerkungen und Bloßstellungen, auch nicht unter den Schutzbefohlenen selber. Bei sprachlichen Grenzverletzungen schreite ich ein.

5.3 Angemessenheit von Körperkontakten
Mit körperlichen Berührungen gehe ich zurückhaltend um. Grundsätzlich erfolgen sie nur dann, wenn ein*e Schutzbefohlene*r dem zustimmt oder die Situation es zur
Abwehr einer Bedrohung (z. B. Straßenverkehr, tätliche Auseinandersetzungen unter Schutzbefohlenen) erfordert. Ebenso schreite ich bei unangemessenem Körperkontakt unter Schutzbefohlenen ein. Mir ist bekannt, dass körperliche Annäherung in Verbindung mit Belohnung oder Bestrafung verboten ist.

5.4 Beachtung der Intimsphäre
Ich lasse keine Schutzbefohlenen in meinen privaten Räumlichkeiten übernachten. Mir ist bekannt, dass Ausnahmen hiervon der Präventionsfachkraft zuvor begründet bekannt gegeben und gegenüber den Erziehungsberechtigten bzw. verantwortlichen Betreuer*innen transparent gemacht werden müssen.
Die Zimmer aller Beteiligten beachte ich als deren Privat- bzw. Intimsphäre. Ohne
vorheriges Anklopfen betrete ich diese Räume nicht.
Ich fotografiere oder filme niemanden schlafend, in nacktem Zustand, in aufreizender oder leicht bekleideter Pose oder gegen seinen Willen. Beobachte ich dies innerhalb der Mitglieder einer Gruppe, schreite ich ein. Mir ist bewusst, dass das Recht am eigenen Bild uneingeschränkt zu beachten ist.
Mutproben gehören nicht in meine Arbeit mit Schutzbefohlenen.

5.5 Umgang mit und Nutzung von sozialen Netzwerken
Ich sensibilisiere Schutzbefohlene für eine verantwortungsvolle Nutzung der
digitalen Medien und sozialen Netzwerke. Gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätigem oder sexistischem Verhalten und Mobbing beziehe ich Stellung und schreite ein. Mir ist bekannt, dass pornographische Inhalte, egal in welcher Form, im Kontext der Abtei vom Heiligen Kreuz nicht erlaubt sind.

5.6 Zulässigkeit von Geschenken
Finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und Geschenke an Einzelne werde ich – wenn überhaupt – nur in einem geringen Maße vergeben. Sie sind auf keinen Fall mit einer Gegenleistung verknüpft.

5.7 Erzieherische Maßnahmen
Bei erzieherischen Maßnahmen steht das Wohl der Schutzbefohlenen im Vordergrund. Deswegen sorge ich dafür, dass Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Regelbruch stehen und angemessen sind. Jede Form von Gewalt, Erniedrigung, Bloßstellung oder Freiheitsentzug ist absolut untersagt.

6. Verfahrenswege bei Verdachtsfällen/Beschwerdewege
Bei der Vermutung, dass ein*e Schutzbefohlene*r Opfer sexualisierter oder
anderer in der Präambel beschriebenen Gewalt geworden ist oder wenn jemand davon berichtet, steht die Präventionsfachkraft als Ansprechpartnerin sofort zur Verfügung. 
Wir haben zusätzlich unabhängige und externe Ansprechpersonen benannt,
an die sich jede*r beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt wenden kann:

Herrn Prof. Dr. Hans Lilie
Am Birkenwäldchen 7
06120 Halle a.d. Saale
Tel.: +49 (0) 172 6029666
E-Mail: mail@prof-lilie.de

Frau Irmgard Frieling
Uppenbergstr.7
48149 Münster
Tel. 0173 7007124
irmfrieling@gmail.com

Präventionsfachkraft:
Frau Regina Beissel
Ringenbergstraße 12
33 611 Bielefeld
Tel.: +49 (521) 16398-435
regina-beissel@web.de

Für den Kontakt zu unabhängigen Beratungs- und Hilfsangeboten empfehlen wir: https://www.hilfeportal-missbrauch.de

Für das Erzbistum Paderborn:
Interventionsbeauftragter:
Thomas Wendland
Telefon: +49 (0)5251 125-1701, +49 (0)171 863 1898
thomas.wendland@erzbistum-paderborn.de

Präventionsbeauftragte:
Vanessa Meier-Henrich
Telefon: +49(0)5251 125-1213
vanessa.meier-henrich@erzbistum-paderborn.de

Unabhängige Ansprechpersonen:
Gabriela Joepen
Arnikaweg 57
33100 Paderborn
Telefon: +49 (0)160 702 41 65
gabriela.joepen@ap-paderborn.de

Prof. Dr. Martin Rehborn
Brüderweg 9
44135 Dortmund
Telefon: +49 (0)170 844 50 99
missbrauchsbeauftragter@rehborn.com

7. Qualitätsmanagement
Über die Maßnahmen zur Prävention informiert das Kloster auf seiner Internetpräsenz.
Ideen, Kritik und Anregungen können jederzeit formlos an die
Präventionsfachkraft gerichtet werden.
Die Oberin fordert das Polizeiliche Führungszeugnis, die Selbstverpflichtungserklärung, die Unterschrift unter den Verhaltenskodex und den Nachweis über
erforderliche Schulungen ein und informiert die Präventionsfachkraft. Diese
führt ein Verzeichnis über die vorgelegten Dokumente.

8. Aus- und Fortbildung
Das Kloster informiert seine Mitarbeiter*innen über Prävention gegen sexualisierte Gewalt und über entsprechende Schulungsangebote.
Die Gemeinschaft bildet sich regelmäßig zum Themenbereich Prävention von
sexualisierter bzw. geistlicher Gewalt fort.
Präventionsschulungen für die Gemeinschaft werden alle fünf Jahre wiederholt.
Als Bindeglied zwischen Präventionsfachkraft und Konvent ist benannt:
Sr. Diethild Berger
Abtei v. Hl. Kreuz
Carolus-Magnus-Str.9
37688 Beverungen
Te.: 05273-804 114
sr.diethild@abtei-herstelle.de

9. Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und Schutzbefohlenen und zur Prävention
Die Schwestern stärken Schutzbefohlene in der alltäglichen Arbeit durch wertschätzendes und ermutigendes Verhalten.
Angemessene Gesprächsräume stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung.
Bei minderjährigen, unbegleiteten Gästen fordern wir eine elterliche Aufsichtspflichtentbindung und Einverständniserklärung ein.
Die Präventionsfachkraft wird zusammen mit der Gemeinschaft Wege der Evaluation suchen. So gilt es regelmäßig zu erfragen, wie Betroffene sexualisierter Gewalt sowie Kinder/Jugendliche/Schutzbefohlene uns als „Einrichtung“ und als Menschen erleben, um deren Anliegen in die Revision des Schutzkonzeptes einzubringen.
Die Erfahrungen von Betroffenen werden dabei besonders berücksichtigt.

10. Inkrafttreten und Veröffentlichung
Dieses Schutzkonzept wird auf der Homepage veröffentlicht. Alle Mitarbeiter*
innen bekommen es ausgehändigt und die Präventionsfachkraft legt es im
Ordner an der Pforte aus.
Die Gastschwester gibt das Schutzkonzept allen Gruppen oder Einzelgästen
zur Kenntnis und informiert die Präventionsfachkraft darüber.
Dieses vorliegende Schutzkonzept wird für die Abtei mit sofortiger
Wirkung für fünf Jahre in Kraft gesetzt. Eine Evaluation erfolgt spätestens nach fünf Jahren oder – nach dem Auftreten eines Falls (sexualisierter) Gewalt bzw. geistlichen Missbrauchs – auch sofort.

Beverungen, den April 2025

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